Veröffentlichungen Beschlüsse 2023

Beschluss 01-02/2023 vom 27.02.2023

Gebührenberechnung Mobile Entsorgung

Die Gebührenberechnung 2023, Fassung vom 23.01.2023, für die mobile Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" wurde beschlossen. 

Beschluss 02-02/2023 vom 27.02.2023

2. Änderung der Abwassergebührensatzung (AbwGebS)

Die 2. Änderung der Abwassergebührensatzung des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" in der Fassung vom 27.02.2023 wurde beschlossen. 

Beschluss 03-02/2023 vom 27.02.2023

Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Das Abwasserbeseitigungskonzept 2023 des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" in der Fassung vom 18.01.2023 wurde beschlossen. 

Beschluss 04-02/2023 vom 27.02.2023

Baumaßnahme "Ersatzneubau Schmutzwasserpumpwerk 08, Ober-Neundorf", Vergabe

Der Auftrag für die Baumaßnahme "Ersatzneubau Schmutzwasserpumpwerk 08, Ober-Neundorf" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 180.185,28 € (ohne Wartung) vergeben. 

Beschluss 01-09/2023 vom 25.09.2023

Vergabe Baumaßnahme "Steuerungsertüchtigung in Pumpwerken mit datentechnischer Anbindung an eine neue Fernwirkzentrale"

Der Auftrag für die Baumaßnahme „Steuerungsertüchtigung in Pumpwerken mit datentechnischer Anbindung an eine neue Fernwirkzentrale“ wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 466.623,47 EUR vergeben.

Beschluss 02-09/2023 vom 25.09.2023

Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (AbwS)

Die Satzung des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung- AbwS) in der Fassung vom 25.09.2023 wurde beschlossen.

Beschluss 03-09/2023 vom 25.09.2023

Jahresabschluss 2022

  1. Der Jahresabschluss 2022 mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 249.523,01 € und einer Bilanzsumme von 30.321.774,04 € wird festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis von 6.974,73 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Fehlbetrag im Sonderergebnis von 3.742,83 € wird durch eine Rücklagenentnahme aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.
  4. Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 290,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 1,00 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
  6. Zahlungsmittelsaldo der laufenden Verwaltungstätigkeit: 199.466,25 €.
  7. Zahlungsmittelsaldo der Investitionstätigkeit: - 503.961,84 €.
  8. Veränderung Finanzmittelbestand 2022: - 304.495,59 €
  9. Übertragung der Haushaltsermächtigungen (Finanzrechnung) in das Jahr 2023: 550.000,00 €

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0171 - 33 29 856

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technische Betriebsführung:
Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH

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täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

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Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

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Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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