RECHTLICHES

Auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und der Abwasserbeitragssatzung erhebt der Abwasserzweckverband Abwasserbeiträge.

Beitragspflicht und Beitragsschuldner

Beitragspflichtig sind die Grundstücke, für die eine bauliche und gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut und gewerblich genutzt werden können und die Grundstücke, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden. Grundstücke, die dezentral entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

Beitragsschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Eigentümer des Grundstückes ist. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner.

Beitragsbemessung

Maßstab für die Beitragsbemessung für die Abwasserbeseitigung ist die Nutzungsfläche, welche sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt. Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die Abwasserbeseitigung vermittelt werden. Diese Vorteile orientieren sich an den Vollgeschossen.

Beitragssatz

Der Beitragssatz für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 3,07€ je m2  Nutzungsfläche.

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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