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Einladung 2. Verbandsversammlung 2025

Wir laden zur 2. öffentlichen Verbandsversammlung

am 29.09.2025 um 18.00 Uhr

in das Schloss Kunnersdorf -Bauernstube-, Liebsteiner Straße 8, 02829 Schöpstal, ein.

Tagesordnung:

öffentlicher Teil:

1.     Eröffnung und Begrüßung der Gäste

1.1   Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

2.     Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 31.03.2025

3.     Bürgerfragestunde

4.     Feststellung Jahresabschluss 2024 mit Beschluss Nr. 01-09/2025

5.    4. Änderung der Verbandssatzung mit Beschluss Nr. 02-09/2025

6.     Sachstand aktuelle Baumaßnahmen

7.     Informationen der Verwaltung

8.     Anfragen/Mitteilungen der Verbandsmitglieder

Danach: nichtöffentlicher Teil

 

Schachtsanierung in Jauernick-Buschbach

Der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ wird 12 Schächte im Ortsteil Jauernick-Buschbach sanieren. Die Baumaßnahme befindet sich auf der Dorfstraße zwischen den Hausnummern 30 und 47a. Baubeginn ist vorrausichtlich Mitte Oktober. Während dieser Zeit muss die Dorfstraße abschnittsweise voll gesperrt werden. Es wird versucht, den Anliegern eine dauerhafte Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten. Ebenfalls kann es entlang der Dorfstraße in Jauernick-Buschbach zu erhöhtem Verkehr und Behinderungen durch Baustellenfahrzeuge kommen.

 Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

 Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Wichtige Information

Der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ ist nur für die Entsorgung des Schmutzwassers (häusliches und gewerbliches Abwasser) zuständig. Das Einleiten von Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation des Zweckverbandes ist strengstens untersagt.

In der vergangenen Zeit mussten wir jedoch bei Regenereignissen eine erhöhte Einleitung von Niederschlagswasser registrieren. Dies bedeutet höhere Entsorgungs- und Instandhaltungskosten und somit höhere Schmutzwassergebühren.

Wir bitten Sie daher, die Entsorgung der Niederschlagsmengen auf Ihrem Grundstück zu überprüfen. Dachentwässerungen sowie Entwässerungen von versiegelten Bodenflächen dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

Der Abwasserzweckverband wird in Zukunft im gesamten Verbandsgebiet Kontrollen zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungen durchführen. Werden dabei unzulässige Niederschlagswassereinleitungen oder anderweitig unzulässige Einleitungen festgestellt, werden dafür bis zur 4 Jahre rückwirkend die Schmutzwassergebühren berechnet.

 Bei eventuellen Fragen oder für Beratungen steht Ihnen der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.

 

 

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Hinweise für die Befüllung von Pools und Schwimmbädern und die richtige Wasserentsorgung

Sommerzeit ist Badezeit und jetzt werden in vielen Gärten wieder Pools und Schwimmbäder gefüllt. Bitte beachten Sie, dass das Befüllen des Pools über den öffentlichen Frischwasserzähler vorzunehmen ist. Der Frischwasserbezug darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen, denn dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen. 

Gemäß § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. § 2 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" ist Abwasser Wasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist. Das Frischwasser, mit dem der Pool bzw. das Schwimmbecken befüllt wird, wird in der Regel chemisch behandelt zum Beispiel mit Chlor, Algenschutzmitteln, PH-Senkern oder PH-Hebern oder nach der Aktiv-Sauerstoff-Methode. Somit handelt es sich um Abwasser. Aber auch ohne chemische Behandlung, wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten. Dadurch ergeben sich für die Entsorgung bestimmte Vorgaben.  

Grundsätzlich ist Schmutzwasser, zu dem auch das Poolwasser zählt, dem Abwasserzweckverband "Weißer Schöps" zur gebührenpflichtigen Entsorgung zu überlassen. Das Schmutzwasser des Pools ist dafür mit Hilfe einer handelsüblichen Pumpe der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Eine Versickerung oder die direkte Einleitung des Poolwassers in ein Gewässer  ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis, die von der Unteren Wasserbehörde auszustellen wäre, unzulässig. 

Regeln zur Einleitung in das Abwassersystem

Diese Dinge gehören in die Toilette:

  • menschliche Ausscheidungen

  • Toilettenpapier

Achtungszeichen

Diese Dinge gehören in die Mülltonne:

  • Speisereste, Speisefette und -öle

  • Hygieneartikel, wie Babywindeln, Slipeinlagen, Damenbinden, Tampons, Kondome, Haare, Wattestäbchen, Papiertücher und Feuchttücher

  • Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Rasierklingen, Flaschenverschlüsse, Papier, Plastik und andere feste Abfälle

  • Medikamente (fest und flüssig)

Diese Dinge müssen gesondert entsorgt werden:

  • Batterien, chlorhaltige und ätzende Putz- und Reinigungsmittel

  • Altöl, Chemikalien, Farben und Lacke, u.v.m.

Bei Nichtbeachtung dieser Einleitvorschriften kann es zu Störungen in den Abwasserpumpstationen kommen. Vermehrte Störungen führen zu zusätzlichen Instandhaltungskosten, welche wiederrum auf Dauer eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren nach sich ziehen.

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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