Veröffentlichungen Beschlüsse 2025

Beschluss 01-03/2025 vom 31.03.2025

Baumaßnahme „Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 1"

  1. Der Auftrag für die Baumaßnahme „Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 1" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 32.606,96 EUR vergeben.

Beschluss 02-03/2025 vom 31.03.2025

Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 2"

  1. Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 2" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 107.029,49 EUR vergeben. 

Beschluss 03-03/2025 vom 31.03.2025

Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 1"

  1. Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 1" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 20.052,10 EUR vergeben. 

Beschluss 04-03/2025 vom 31.03.2025

Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 2"

  1. Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 2" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 103.327,70 EUR vergeben. 

Beschluss 05-03/2025 vom 31.03.2025

Baumaßnahme "Schachtsanierung, OT Jauernick-Buschbach, Dorfstraße"

  1. Der Auftrag für die Baumaßnahme "Schachtsanierung, OT Jauernick-Buschbach, Dorfstraße" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 106.961,19 EUR vergeben. 

Beschluss 01-09/2025 vom 29.09.2025

Jahresabschluss 2024

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2024 mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 271.701,47 € und einer Bilanzsumme von 30.433.887,15 € wird festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis von 31.514,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Fehlbetrag im Sonderergebnis von 7.763,21 € wird durch eine Rücklagenentnahme aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.
  4. Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 295,62 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 6.654,78 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
  6. Zahlungsmittelsaldo der laufenden Verwaltungstätigkeit: 332.025,41 €.
  7. Zahlungsmittelsaldo der Investitionstätigkeit: - 830.606,53 €.
  8. Veränderung Finanzmittelbestand 2024: - 498.581,12 €
  9. Übertragung der Haushaltsermächtigungen (Finanzrechnung) in das Jahr 2025: 0,00 €

Beschluss 02-09/2025 vom 29.09.2025

4. Änderung der Verbandssatzung

Die Verbandsversammlung beschließt:

 Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ -Verbandssatzung - in der Fassung vom 29.09.2025.

Beschluss 01-12/2025 vom 01.12.2025

Nachberechnung der Gebühren 2015 bis 2022

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die vorliegende Gebührennachberechnung vom 08.10.2025 der Schmutzwasserentsorgung der Abwassereinrichtung 1 und 2 für den Zeitraum 2015 bis 2022.
  2. Die entstandene verzinste Kostenüberdeckung der Abwassereinrichtung 1 zum 31.12.2022 in Höhe von 400.558,62 € wird im nachfolgenden Kalkulationszeitraum 2023 bis 2027 ertragswirksam berücksichtigt.
  3. Die entstandene verzinste Kostenüberdeckung der Abwassereinrichtung 2 zum 31.12.2022 in Höhe von 1.579,67 € wird im nachfolgenden Kalkulationszeitraum 2023 bis 2027 ertragswirksam berücksichtigt

Beschluss 02-12/2025 vom 01.12.2025

Gebührenberechnung 2025 bis 2028

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die vorliegende Gebührennachberechnung 2025 vom 08.10.2025 für die Schmutzwasserentsorgung Abwassereinrichtung 1 und 2 für den Zeitraum 2025 bis 2028.
  2. Die entstandene verzinste Kostenüberdeckung der Abwassereinrichtung 1 zum 31.12.2024 in Höhe von 355.208,53 € wird im nachfolgenden Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 ertragswirksam berücksichtigt.
  3. Die entstandene verzinste Kostenüberdeckung der Abwassereinrichtung 2 zum 31.12.2024 in Höhe von 1.929,30 € wird im nachfolgenden Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 ertragswirksam berücksichtigt.
  4. Die kostendeckenden Gebührensätze im neuen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028
          4.1 zentrale Schmutzwasserentsorgung Abwassereinrichtung 1
               a) Grundgebühr                           11 €/Wohneinheit/Monat
                   Grundgebühr/Gewerbe            11 €/Wohneinheitsgleichwert/Monat 
                                                                      (je angefangene 100 m³)
               b) Mengengebühr                         2,70 €/m³
          4.2 zentrale Schmutzwasserentsorgung Abwassereinrichtung 2
               a) Grundgebühr                           11 €/Wohneinheit/Monat
                   Grundgebühr                           35 €/Gewerbe/Monat
               b) Mengengebühr                        7,99 €/m³

Beschluss 03-12/2025 vom 01.12.2025

4. Änderung der Abwassergebührensatzung

Die Verbandsversammlung beschließt:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ – Abwassergebührensatzung (AbwGebS)- .        

Beschluss 04-12/2025 vom 01.12.2025

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026

Die Verbandsversammlung beschließt:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026.
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses soll für das Haushaltsjahr 2026 verzichtet werden.
 

Beschluss 05-12/2025 vom 01.12.2025

Planungsauftrag Umbau Trafostation Hauptpumpwerk

Die Verbandsversammlung beschließt:

Gemäß dem vorliegenden Honorarangebot vom 06.11.2025 wird der Auftrag zur Planung „Umbau Trafostation Hauptpumpwerk von 10 KV auf 20 KV“ für die Leistungsphasen 1 bis 8 an die Firma XXX zum Angebotspreis von brutto 32.454,47 € erteilt.

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Stadtwerke Görlitz Service GmbH

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täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

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Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
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Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

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